Justiz-Opfer
Frau
Gudrun Standhardt wurde am 02.04.1954 geboren. Sie wuchs in mehren
Kinderheimen auf und versucht ihre Herkunft zu klären.
Die Kölner Staatsanwaltschaft teilte ihr mit, dass sie in Köln geboren
wurde. Im Standesamt Köln existiert jedoch keine Geburtsurkunde. Die Frau,
die ihre Mutter sein soll, bestreitet jemals ein Kind geboren zu haben. Der
Vater soll ein belgischer Flieger-Soldat sein, der aber nicht auffindbar ist.
Frau Standhardt wurde mit dem Gendefekt Trisomie 21 (Down-Syndrom) geboren.
Sie leidet außerdem unter mehreren Erbkrankheiten, die ihr körperliche
Probleme bereiten. Geistig ist Frau Standhardt bei absolut klarem Verstand.
In einem Krankenhaus in Weimar wurde ihr, die für Trisomie 21 typische
Lidfalte, wegoperiert. In diesem Weimarer Krankenhaus wurde Prinz Bernhard der
Niederlande geboren.
Nach Aussage der Kölner Staatsanwaltschaft wurde sie nach ihrer Geburt
sofort in das westdeutsche Auguste Viktoria Kinderheim, Köln abgegeben.
Dann folgte ein Aufenthalt in einem Kinderheim im westdeutschen Niederdollendorf.
Beide Heime haben keine Unterlagen über ihren dortigen, angeblichen Aufenthalt
von 1954 - 1956. Frau Standhardt bezweifelt, dass sie jemals in einem westdeutschen
Kinderheim war und dass sie in Köln geboren wurde.
Im Jahr 1956 wurde sie in Kinderheime der DDR verlegt. Zu diesem Zeitpunkt war
der "kalte Krieg" schon in vollem Gang; der Bau der Mauer begann 1961.
Die Bundesrepublik und die DDR wurden 1949 gegründet. Die Liste der DDR
Kinderheime in denen sie aufwuchs ist lang: Vollenborn, Aplda, Nordhausen, Erfurt,
Friedrichswerda, Gebstedt u.a. Es ist vollkommen unklar, warum ein angeblich
westdeutsches Kölner Kind in ein ostdeutsches Kinderheim verlegt wurde.
Sämtliche Kinderheime in West- und Ostdeutschland, in denen sie lebte,
gehörten Prinz Bernhard der Niederlande. Die DDR-Kinderheime haben keine
Unterlagen mehr über ihren dortigen Aufenthalt. Alle Papiere, die sie betreffen
wurden vernichtet. Auch in den Schulen, die sie besuchte, wurden alle Unterlagen,
die sie betreffen vernichtet. Frau Standhardt hat keinen Nachweis darüber,
dass sie erfolgreich die Schule besucht hat.
In einem Kinderheim wurde von einem Mitarbeiter mit einem Gewehr auf sie geschossen;
sie wurde am Bein getroffen und schwer verletzt. Warum der Mitarbeiter im Kinderschlafsaal
ein Gewehr bei sich hatte wurde nie geklärt. Später wurde sie von
einem Motorrad so schwer verletzt, das sie längere Zeit im Krankenhaus
lag. Warum der Motorradfahrer auf einer leeren Straße ein Kind erfasste,
wurde auch nicht zufrieden stellend geklärt.
In der DDR wehrte sie sich gegen die dortigen Verhältnisse und landete
mehrmals im Gefängnis. Nach dem "Fall der Mauer" wurde sie als
Stasi-Opfer anerkannt und erhielt eine kleine, finanzielle Abfindung.
Ein DNA-Test, der ihre DNA mit der ihrer angeblichen Mutter vergleichen sollte,
sollte in einer Entzugsklinik für Alkoholiker stattfinden. Zu Recht war
Frau Standhardt zutiefst empört über die insgeheime Unterstellung,
dass sie trinkt. Durch ihren Gen-Defekt wird ihr nach einem halben Glas Bier
bereits schlecht, selbst der Geruch von Alkohol verursacht ihr Übelkeit.
Sie verzichtete auf den DNA Test. Warum dieser Test nicht in einem "normalen"
Krankenhaus oder Arztpraxis durchgeführt werden konnte, bleibt das Geheimnis
der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Erbkrankheiten von Frau Standhardt kommen auch im Niederländischen
Königshaus vor. Alle Kinderheime in denen sie lebte wurden von Prinz Bernhard
der Niederlande unterhalten. Wenn man ihr gegenüber sitzt, fällt einem
die starke physische Ähnlichkeit zu Prinz Wilhelm Alexander der Niederlande
auf. Frau Standhardt hat aus diesen Vorgängen geschlossen, dass sie die
eheliche Tochter von Juliane und Prinz Bernhard der Niederlande ist, die auf
Grund ihrer Behinderung vor der Öffentlichkeit, hinter dem "eisernen
Vorhang", in der DDR versteckt werden sollte. Sie geht davon aus, dass
ihr Name "Alicia zu Biesterfeld der Niederlande" ist.
Ob Frau Standhardt mit dem Niederländischen Königshaus verwandt ist
muss geklärt werden. Sie hat wie jeder Mensch das Recht ihre Herkunft eindeutig
zu klären, dieses Recht wird ihr durch die Bundesdeutsche Justiz verweigert.
Sämtliche Unterlagen über sie wurden systematisch vernichtet. Ihre
Existenz wurde schlicht ausgelöscht.
Die Weigerung der deutschen Justiz, ihr bei der Feststellung ihrer Herkunft
zu helfen, ist ein
Verstoß gegen geltendes Recht; Menschlich ist es ein völliges Versagen.